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Häufig gestellte Fragen

Der reguläre Stichtag für einen Wechsel ist der 30. November. Bis dahin muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, wenn das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie nach einer Beitragserhöhung, nach der Regulierung eines Schadens oder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie darf kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken.

Der Beitrag hängt von vielen Faktoren ab: Typ- und Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), jährliche Fahrleistung, Alter der Fahrer, nächtlicher Stellplatz und gewünschte Deckungssummen.
Zuletzt aktualisiert: 01.04.2026